Reisepass Ausstellung vorläufig

Allgemeine Informationen
  • Nur wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist, darf der vorläufige Reisepass ausgestellt werden. Der Notfall ist durch entsprechende Unterlagen, z.B. Vorlage des Flugtickets, nachzuweisen.
  • Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
  • Er wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben. 

Hinweis:
Seit dem 01.05.2006 berechtigen die vorläufigen Reisepässe nicht mehr zur visumfreien Einreise in die USA.

Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de können Sie unter dem Stichwort Reise- und Sicherheitshinweise zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind. Bitte informieren Sie sich dort auch, ob das Land, in das Sie einreisen möchten, einen vorläufigen Reisepass akzeptiert.

Verfahrensablauf

Ein vorläufiger Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.

Er kann auch von einer Meldebehörde ausgestellt werden, in deren Gebiet der Antragsteller nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. In diesem Fall wird eine sog. Passermächtigung vom Hauptwohnsitz benötigt. 

Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen, siehe dazu Vorläufigen Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Meldebehörde in der der Hauptwohnsitz ist oder jede andere Meldebehörde mit Passermächtigung des Hauptwohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
  • wenn vorhanden: alter Reisepass / Kinderausweis / Kinderreisepass / Personalausweis
  • Die Reiseunterlagen (als Nachweis, dass die Zeit nicht für einen Expresspass reicht)
Welche Gebühren fallen an?
  • 26,00 EUR
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer

Sofortige Ausstellung (mit Wartezeit vor Ort).


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