Grundsätzlich wird für jeden Deutschen nur ein gültiger Reisepass zur gleichen Zeit ausgestellt.
Für die nachfolgenden Personen kann jedoch ein zweiter, gleichzeitig gültiger Reisepass ausgestellt werden:
• Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
• Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.
• Reisende nach Libyen, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) aus Israel vorhanden sind.
Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.
Der Reisepass ist auch erhältlich als Express-Pass und als 48-Seiten-Pass, siehe dazu Reisepass mit 48 Seiten für Vielreisende beantragen.
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen, siehe dazu Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren.