Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren

Allgemeine Informationen

Ein Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden.

Der Antrag muss von den Sorgeberechtigten persönlich gestellt werden.

Kinder müssen zur Antragstellung mitkommen.

Gültigkeit: 6 Jahre (für unter 18 Jährige)

Der Reisepass für Personen unter 18 Jahren ist auch erhältlich als Express-Pass und als 48-Seiten-Pass, siehe dazu "Reisepass für Vielreisende beantragen".

Zuständige Stelle

Zuständig ist immer die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Kindes.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild des Kindes
  • wenn bereits vorhanden: alter Reisepass / Kinderreisepass / Kinderausweis / Personalausweis des Kindes, ansonsten die Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
  • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich Sorgeerklärung nach § 1626 s BGB
Welche Gebühren fallen an?

37,50 Euro

Bei Bedarf zuzüglich:

32,00 Euro für Expresslieferung
22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

Gesamtsummen:

69,50 Euro für Expresslieferung
59,50 Euro für 48-Seiten-Pass
91,50 Euro für 48-Seiten-Pass inkl. Expresslieferung

Gebührenermäßigungen gibt es nicht.

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.

Bei Expressbestellung kann der Reisepass nach 3 Werktagen abgeholt werden.


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