Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, muss der Verlust bei der Meldebehörde angezeigt werden.
Der Reisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.
Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Ein neuer Reisepass muss nur beantragt werden, wenn der Bürger ihn weiterhin benötigt.