Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.
Der Diebstahl oder Verlust muss bei der Meldebehörde angezeigt werden, der gestohlene/ verlorene Reisepass wird als ungültig registriert.
Weitere Informationen hierzu siehe Reisepass melden.
Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.
Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.
Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen, siehe dazu Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren.