Reisepass Meldung wegen Verlust

Allgemeine Informationen

Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.

Der Diebstahl oder Verlust muss bei der Meldebehörde angezeigt werden, der gestohlene/ verlorene Reisepass wird als ungültig registriert.

Weitere Informationen hierzu siehe Reisepass melden.

Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich.

Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen.

Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen, siehe dazu Reisepass beantragen für Personen unter 18 Jahren.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist immer die Meldebehörde am Hauptwohnsitz des Antragstellers.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
  • wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
  • wenn vorhanden: Kopie des gestohlenen Ausweisdokumentes
  • wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: mitbringen
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
Welche Gebühren fallen an?

37,50 € für Antragsteller unter 24 Jahre alt
70,00 € für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre alt

Gebührenermäßigungen gibt es nicht.

Bearbeitungsdauer

3 - 4 Wochen nach Antragstellung kann der Reisepass abgeholt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Biometrietaugliche Passbilder nach der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei:
http://www.bundesdruckerei.de/sites/default/files/fotomustertafel_300dpi.pdf


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