Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) ist am 01.11.2024 in Kraft getreten. Nach § 2 SBGG kann jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben (männlich, weiblich, divers) ersetzt oder gestrichen wird.
Selbstbestimmungsgesetz
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Stufen:
- Zunächst muss die geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt nach § 4 SBGG angemeldet werden.
Die Anmeldung muss
· persönlich oder
· schriftlich erfolgen.
Die Anmeldung kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass die Erklärung nach § 2 SBGG (2. Stufe; siehe unten) beim selben Standesamt abgegeben werden muss, bei dem die Anmeldung erfolgte.
Eine Anmeldung per Telefon oder Fax ist somit nicht möglich. - Nach Ablauf von drei Monaten kann dann die eigentliche Erklärung nach § 2 SBGG gegenüber dem Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung nach § 2 SBGG muss öffentlich beurkundet werden. Dafür ist zwingend die persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich. Die Erklärung muss bei dem Standesamt abgegeben werden, bei dem die Anmeldung erfolgte (1. Stufe, siehe oben).
An wen muss ich mich wenden?
Die Anmeldung und Erklärung kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Zu beachten ist, dass die Erklärung nur bei dem Standesamt abgegeben werden kann, bei dem auch die Anmeldung erfolgt ist.
Bei weiteren Fragen senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Selbstbestimmungsgesetz“ an das Standesamt unter standesamt@ganderkesee.de und geben in der E-Mail bitte auch Ihre Telefonnummer an. Insbesondere bitten wir Sie, bei geplanten Erklärungen von Minderjährigen oder Personen mit Betreuer, vorab Kontakt per E-Mail zu uns aufzunehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum Termin für die persönliche Erklärung nach § 2 SBGG sind grundsätzlich im Original vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle (nicht älter als 6 Monate) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister aus dem Standesamt des Geburtsortes. Bitte beachten, dass es sich bei der Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister nicht um eine Geburtsurkunde handelt.
- Gegebenenfalls aktuelle (nicht älter als 6 Monate) beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister aus dem Standesamt des Eheschließungsortes oder aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Sachverständigengutachten beziehungsweise ärztliche Bescheinigungen sind nicht mehr notwendig.
Im Einzelfall sind darüber hinaus gegebenenfalls weitere Unterlagen notwendig, die gesondert mitgeteilt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Die „Anmeldung“ einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz ist gebührenfrei.
- Für die „Erklärung“ nach dem Selbstbestimmungsgesetz entsteht eine Gebühr in Höhe von 30 Euro.
- Darüber hinaus beträgt die Gebühr für eine entsprechende Bescheinigung 15 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird, verfällt die Anmeldung. In diesem Fall muss eine neue Anmeldung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG)
Ansprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Ganderkesee
Frau K. Gerlach | |
Amt / Bereich Fachdienst 32 - Standesamt Rathaus, Zimmer 115 // 1. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44310 Telefax: 04222 44620 E-Mail: k.gerlach@ganderkesee.de | |
Frau K. Lueßmann | |
Amt / Bereich Fachdienst 32 - Standesamt Rathaus, Zimmer 114 // 1. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44329 Telefax: 04222 44120 E-Mail: k.luessmann@ganderkesee.de | |
Frau M. Lüschen | |
Amt / Bereich Fachdienst 32 - Standesamt Rathaus, Zimmer 116 // 1. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44608 Telefax: 04222 44120 E-Mail: m.lueschen@ganderkesee.de | |
Frau J. Mönnich | |
Amt / Bereich Fachdienst 32 - Standesamt Rathaus, Zimmer 115 // 1. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44311 Telefax: 04222 44120 E-Mail: j.moennich@ganderkesee.de | |
Herr L. Vosteen | |
Amt / Bereich Fachdienst 32 - Standesamt Rathaus, Zimmer 111 // 1. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44303 Telefax: 04222 44120 E-Mail: l-e.vosteen@ganderkesee.de |