Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

Allgemeine Informationen

Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Ansprechpartner s. o.

Zahlungsarten
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  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr M. RykenaStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathaus, Zimmer 118 // 1. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
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Telefax: 04222 44120
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