Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Ansprechpartner s. o.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Kreditkarte
- EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
Herr M. Rykena | |
Amt / Bereich Fachdienst 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Rathaus, Zimmer 118 // 1. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44330 Telefax: 04222 44120 E-Mail: m.rykena@ganderkesee.de |