Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Sportförderung kommunal
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/in
Frau K. Röhl | |
Amt / Bereich Fachdienst 15 - Schulen, Jugend, Sport Rathaus, Zimmer 134 // 1. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44107 Telefax: 04222 44120 E-Mail: k.roehl@ganderkesee.de |