Eine Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterbebuch kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.
In der Regel veranlasst das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut die Ausstellung der Sterbeurkunde(n) und übergibt sie Ihnen.
Sie benötigen später eine (weitere) Urkunde?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person verstorben ist.
Sofern dies die Gemeinde Ganderkesee ist, so können Sie die Urkunde persönlich, schriftlich oder online anfordern.