Nutzung einer öffentlichen Straße für eine Feier bei gleichzeitiger Straßensperrung
Im Rahmen der Sondernutzung können unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Straßen für private Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste) genutzt werden. Mit der Erlaubnis, die Straße für eine Feierlichkeit zu benutzen, kann zudem die Erlaubnis erteilt werden, die Straße aus diesem Grund für den öffentlichen Straßenverkehr zu sperren. Im Falle einer Straßensperrung wird eine verkehrsbehördliche Anordnung erteilt. Darin wird u.a. mitgeteilt, an welchen Standorten, welche Verkehrszeichen/Absperrmaterialien aufgestellt werden müssen. Verkehrszeichen/Absperrmaterialien können beim Zweckverband Kommunalservice Nordwest – gegen Gebühr – entliehen werden.