Straßenfest

Allgemeine Informationen

Nutzung einer öffentlichen Straße für eine Feier bei gleichzeitiger Straßensperrung

Im Rahmen der Sondernutzung können unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Straßen für private Veranstaltungen (z.B. Straßenfeste) genutzt werden. Mit der Erlaubnis, die Straße für eine Feierlichkeit zu benutzen, kann zudem die Erlaubnis erteilt werden, die Straße aus diesem Grund für den öffentlichen Straßenverkehr zu sperren. Im Falle einer Straßensperrung wird eine verkehrsbehördliche Anordnung erteilt. Darin wird u.a. mitgeteilt, an welchen Standorten, welche Verkehrszeichen/Absperrmaterialien aufgestellt werden müssen. Verkehrszeichen/Absperrmaterialien können beim Zweckverband Kommunalservice Nordwest – gegen Gebühr – entliehen werden. 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag mit Abgabe des Veranstaltungsortes und -tages.

Welche Gebühren fallen an?

Für das Entleihen von Verkehrszeichen/Absperrmaterialien, die Anlieferung und Abholung sowie den Auf- und Abbau

Rechtsgrundlage

§ 18 Nds. Straßengesetz

§ 45 Straßenverkehrsordnung


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr M. GnädigStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 42 - Straßen und Verkehr
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Mühlenstraße 2-4
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