Straßennamen

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde benennt Straßen, Wege und Plätze innerhalb des Gemeindegebietes.

Wenn für neue Straßen in Neubaugebieten Straßennamen vergeben werden oder sonstige Straßen, Wege und Plätze innerhalb des Gemeindegebietes benannt werden, ist dies Aufgabe der Gemeinde (Entscheidungsgremium: Rat der Gemeinde).

Den Orts-,Heimat-,Verkehrs-, Bürgervereinen oder Dorfgemeinschaften und –ausschüssen der davon betroffenen Bauerschaft sowie den im Rat der Gemeinde vertretenen Fraktionen wird hierbei ein Vorschlagsrecht gewährt.

Rechtsgrundlage
  • § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 Nr. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz

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Herr T. IlgazStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 42 - Straßen und Verkehr
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