Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
Informationen zu Marktangelegenheiten finden Sie auf den Internetseiten des Serviceportals Niedersachsen: Märkte und Feste