Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme

Allgemeine Informationen

Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

Informationen zu Marktangelegenheiten finden Sie auf den Internetseiten des Serviceportals Niedersachsen: Märkte und Feste


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Herr M. RykenaStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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