Wenn Sie und Ihr Hund Ihren Wohnsitz verlegt haben, muss dies innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bei der dann zuständig gewordenen Hundesteuerstelle angezeigt werden. Für jede Gemeinde gelten eigene Regelungen.
Ummeldung eines Hundes (bei Wohnsitzwechsel)
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Wird Ihr Wohnsitz aus der Gemeinde Ganderkesee in eine andere Gemeinde verlegt, müssen Sie Ihren Hund in der Gemeinde Ganderkesee abmelden und ggf. in der anderen Gemeinde wieder anmelden. Die Abmeldung in der Gemeinde Ganderkesee erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung und die Rückgabe der Hundesteuermarke. Informieren Sie sich bei der anderen Gemeinde über die dortige Hundesteuerpflicht. Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Ganderkesee wechseln, teilen Sie bitte formlos Ihre neue Adresse mit. Die Ummeldung findet nicht automatisch statt.
Die Ummeldung kann persönlich, schriftlich oder online unter https://hundmanager.govconnect.de/steuer/ganderkesee/ erfolgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz von einer anderen Gemeinde in die Gemeinde Ganderkesee, müssen Sie Ihre Hundehaltung innerhalb von einer Woche anzeigen.
Ansprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Ganderkesee
Frau K. Eccarius | |
Amt / Bereich Fachdienst 21 - Bürgerbüro Rathaus, Zimmer E8 // EG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44224 Telefax: 04222 44520 E-Mail: k.eccarius@ganderkesee.de | |
Frau S. Hermann | |
Amt / Bereich Fachdienst 21 - Bürgerbüro Rathaus, Zimmer E8 // EG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44225 Telefax: 04222 44120 E-Mail: s.hermann@ganderkesee.de |