Bestätigung, dass keine steuerlichen Forderungsrückstände bei der Gemeinde Ganderkesee bestehen.
Auf Antrag wird dem Steuerpflichtigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, zum Nachweis, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, bestehen.