Verlust des eigenen Personalausweises melden

Allgemeine Informationen

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Nähere Informationen zu - Personalausweis Ausstellung - erhalten Sie hier: Personalausweis beantragen

Verfahrensablauf

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.

Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.

Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.

Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.

Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Voraussetzungen

Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Bearbeitungsdauer

Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.

Rechtsbehelf

Einspruch.

Widerspruch.

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen notwendig: Ja


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