Winterdienst

Allgemeine Informationen

Der Winterdienst ist innerhalb der geschlossenen Ortslage grundsätzlich von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durchzuführen.

Innerhalb geschlossener Ortslage sind die Eigentümer verpflichtet, vor ihrem Grundstück den Geh- und Radweg von Schnee und Eis frei zu halten. Gibt es keine entsprechende Nebenanlage, ist ein 1 m breiter Streifen am Straßenrand zu säubern.

Die genauen Zeiten der Reinigungspflicht, die sonstigen besonderen Regelungen sowie eine Liste der zu reinigenden Straßen können dem Ortsrecht der Gemeinde entnommen werden. Als Streugut dürfen nur umweltfreundliche, abstumpfende Mittel (z.B. Sand, Splitt) verwandt werden. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen bei extremen Witterungsverhältnissen benutzt werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr T. IlgazStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 42 - Straßen und Verkehr
Rathaus, Zimmer 224 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44609
Telefax: 04222 44120
E-Mail:
Frau A. BrünnStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachdienst 42 - Straßen und Verkehr
Rathaus, Zimmer 224 // 2. OG
Mühlenstraße 2-4
27777 Ganderkesee
Telefon: 04222 44613
Telefax: 04222 44120
E-Mail: