Zulassungsbescheinigung Teil I:
- Der Fahrzeugschein wird bei Änderungen eingezogen und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
- Generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheines besteht nicht.
- Die höhere Fälschungssicherheit
- Die EU-weite Lesbarkeit
- Vereinheitlichung