Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung – Technische Änderungen am Fahrzeug

Allgemeine Informationen

An Ihrem Fahrzeug wurde eine technische Änderung vorgenommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, sofern es sich nicht um ein Neufahrzeug handelt.
  • Bei Eintragungen der technischen Änderungen durch eine andere Person; Personalausweis und schriftliche Vollmacht des Halters, dass Bevollmächtigter die Eintragungen in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
Welche Gebühren fallen an?
  • Verwaltungsgebühren = 11,70 EUR
  • Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 5,10 EUR

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung

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Rathaus
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