An Ihrem Fahrzeug wurde eine technische Änderung vorgenommen.
Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung – Technische Änderungen am Fahrzeug
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, sofern es sich nicht um ein Neufahrzeug handelt.
- Bei Eintragungen der technischen Änderungen durch eine andere Person; Personalausweis und schriftliche Vollmacht des Halters, dass Bevollmächtigter die Eintragungen in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungsgebühren = 11,70 EUR
- Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 5,10 EUR
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Kreditkarte
- EC-Kartenzahlung
Ansprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Ganderkesee
Fachdienst 21 - Bürgerbüro | |
Rathaus Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44-300 Telefax: 04222 44-520 E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.deHomepage: https://www.ganderkesee.de/rathaus/verwaltung/onlinetermine/ | |
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