Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist verloren gegangen.
Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren wurde, muss der Verlust erklärt werden.
Eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung I wird sofort von der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde ausgestellt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. In Ganderkesee und Bookholzberg ist die Ausstellung für alle Bürger des Landkreises Oldenburg möglich.
War die letzte Zulassung bei einer anderen Zulassungsstelle (außerhalb des Landkreises Oldenburg) werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von dort anfordern müssen. Ein sofortiger Ersatz ist in diesem Fall nicht möglich.
Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, welches an die Zulassungsbescheinigung Teil I angeheftet ist.
Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis des Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungsgebühren = 10,90 EUR + Klebesiegel (0,30 EUR je Klebesiegel)
- Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 5,10 EUR
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Kreditkarte
- EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Ganderkesee
Fachdienst 21 - Bürgerbüro | |
Rathaus Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44-300 Telefax: 04222 44-520 E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.deHomepage: https://www.ganderkesee.de/rathaus/verwaltung/onlinetermine/ | |
Außenstelle Bookholzberg Stedinger Str. 65 27777 Ganderkesee Telefon: 04223 7091-0 |