Zulassungsbescheinigung Teil I und II Änderung – Namensänderung / Wohnungswechsel

Allgemeine Informationen

Sie sind innerhalb des Landkreises Oldenburg umgezogen oder Ihr Name hat sich, zum Beispiel aufgrund einer Eheschließung, geändert.

Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis des Halters (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, sofern es sich nicht um ein Neufahrzeug handelt
  • bei Namensänderung zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Welche Gebühren fallen an?
  • Verwaltungsgebühren = 11,70 EUR
  • Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 5,10 EUR

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung

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