Sie sind innerhalb des Landkreises Oldenburg umgezogen oder Ihr Name hat sich, zum Beispiel aufgrund einer Eheschließung, geändert.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II Änderung – Namensänderung / Wohnungswechsel
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis des Halters (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, sofern es sich nicht um ein Neufahrzeug handelt
- bei Namensänderung zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Welche Gebühren fallen an?
- Verwaltungsgebühren = 11,70 EUR
- Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 5,10 EUR
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Kreditkarte
- EC-Kartenzahlung
Ansprechpartner/in für die Kommune Gemeinde Ganderkesee
Fachdienst 21 - Bürgerbüro | |
Rathaus Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44-300 Telefax: 04222 44-520 E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.deHomepage: https://www.ganderkesee.de/rathaus/verwaltung/onlinetermine/ | |
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