Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz wegen Diebstahl

Allgemeine Informationen
  • Antragstellung muss persönlich erfolgen
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung persönlich durch den Halter bei der Zulassungsstelle
  • Diebstahlanzeige bei der Polizei muss gestellt werden
  • Kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden
Besonderheiten:
Eidesstattliche Versicherung
  • Schriftliche Erklärung über den Verbleib
  • Wird vom Halter unterschrieben
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass (in Verbindung mit Meldebestätigung)
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Halter persönlich bei der Zulassungsstelle
  • Diebstahlanzeige der Polizei
  • gültige HU-Bescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
  • Eidesstattliche Versicherung mit Aufbietung = 51,20 EUR + 5,10 EUR KBA-Gebühren
  • zzgl. Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit notwendiger Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I = 3,60 EUR / insgesamt = 59,90 EUR
  • zzgl. Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Bank oder Laesinggesellschaft = 10,20 EUR (kann auch persönlich abgeholt werden, dann entfallen die 10,20 EUR)

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen!

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage

§ 12 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil II


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