- Antragstellung muss persönlich erfolgen
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung persönlich durch den Halter bei der Zulassungsstelle
- Diebstahlanzeige bei der Polizei muss gestellt werden
- Kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden
Eidesstattliche Versicherung
- Schriftliche Erklärung über den Verbleib
- Wird vom Halter unterschrieben