Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz wegen Verlust

Allgemeine Informationen

Für Ganderkeseer Bürger auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!

Der Halter des Fahrzeuges muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) persönlich vorsprechen, bei Firmen der nachgewiesene Geschäftsführer, und eine eidesstattliche Versicherung abgeben (diese Versicherung könnte ggf. auch bei einem Notar abgegeben werden). Das verlorene Dokument wird danach im elektronischen Verkehrsblatt aufgeboten. Ein Ersatzdokument kann erst nach der Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 2-3 Wochen) ausgestellt werden.

Falls ein Fahrzeug erworben wurde, bei dem die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren wurde, muss der letzte eingetragene Halter den Antrag auf Ersatz bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde stellen und die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis des Halters (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Persönliche Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung des Fahrzeughalters (Gewerbetreibenden/Geschäftsführers) beim Straßenverkehrsamt
  • gültige HU-Bescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

Aufbietung und Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II: 59,90 EUR.

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen!

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Kreditkarte
  • EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage

§ 12 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - Zulassungsbescheinigung Teil II


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