Aktiv werden - Einfluss nehmen
Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihre Wünsche, die richtige Organisation für Ihr Engagement, die richtige Stelle für Ihre Anregungen.
Bürgeraktiv
Ihnen ist aufgefallen, dass etwas nicht in Ordnung ist, z.B. die Straßenbeleuchtung nicht funktioniert. Schreiben Sie es uns!
Sie möchten anregen, dass eine Bank aufgestellt wird. Schreiben Sie es uns!
Sie wollen uns mal loben - auch das hören wir gern. Schreiben Sie es uns!
Bürgerbeteiligung
Übersicht unterschiedlicher Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung.
In verschiedenen Gesetzen sind unterschiedliche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung geregelt:
- Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sind in den §§ 32 bis 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz geregelt. Gemäß § 32 (2) NKomVG können nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. In bestimmten – im Gesetz genannten – Fällen ist ein Bürgerbegehren unzulässig.
- Im Rahmen der Einwohnerfragestunden können zu Beginn und zum Ende der öffentlichen Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse gemäß § 62 NKomVG und Geschäftsordnung Fragen an Ratsvertreter und Verwaltung gestellt werden.
- Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitverfahren gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) – frühzeitige Bürgerbeteiligung und gemäß § 3 (2) BauGB – öffentliche Auslegung -> Mehr
Daneben haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich u. a. in folgenden Bereichen zu informieren oder zu beteiligen:
- Beteiligung in Ratsgremien (beratende Mitglieder)
- Kontaktaufnahme mit den im Rat vertretenen Fraktionen oder einzelnen Ratsmitgliedern -> Mehr
- Vereinbarung eines Gesprächstermins mit dem Bürgermeister im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Bürgermeistersprechstunden
- Vereinbarung von Gesprächsterminen zu Sachthemen mit der Verwaltung
- Äußerung von Fragen, Anregungen oder Bedenken im Rahmen der stattfindenden
Bürgergespräche - Teilnahme an Anliegergesprächen zu geplanten Straßenbaumaßnahmen
- Meinungsäußerungen zu überregionalen Planungen (z. B. im Rahmen von Planfeststellungsverfahren)
- Beteiligung bei großen Bauvorhaben (z. B. Bädersanierung)
- Teilnahme an themenbezogenen Umfragen (Beispiele: Breitband, Biogas)
- Teilnahme von Verwaltungs- und/oder Ratsvertretern bei Mitgliederversammlungen von Vereinen und Verbänden
- Nutzung des Angebotes von BürgerAktiv, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder App -> Mehr
- Kontaktaufnahme über das soziale Netzwerk Facebook (z. B. durch Hinweise) -> Mehr
- Derzeit werden die Möglichkeiten einer interaktiven Bürgerbeteiligung zum Verkehrsentwicklungsplan geprüft
Die Aufzählung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, zeigt die vielfältigen Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.
Bauleitplanung
Hier können Sie Bauleitplanverfahren einsehen, für die zur Zeit ein Beteiligungsverfahren durchgeführt wird.