Des Weiteren ist jeglicher Bewuchs, z.B. Hecken und Bäume, die auf den Privatgrundstücken stehen, bis auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden, damit Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen in voller Breite zur Verfügung stehen. Betroffene werden gebeten ihr Eigentum unter diesen Gesichtspunkten zu überprüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen vorzunehmen, damit auch Verkehrsteilnehmer, die auf eine barrierefreie Passage angewiesen sind (z.B. Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollatorennutzer) die Gehwege problemlos nutzen können.
Gehwege vom Grün befreien
Gehwege vom Grün befreien
In den letzten Wochen hat die Natur noch einmal an Fahrt aufgenommen, an vielen Stellen breitete sich das Grün ordentlich aus und bald fällt das Laub. Die Natur macht dabei keinen Halt vor Zäunen, Gehwegen und Fahrbahnrinnen. Breiten sich der Bewuchs und das Laub zu stark aus, wird die Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt. Aus diesem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass alle Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer verpflichtet sind, die an ihr Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege und Rinnen von Unkraut, Unrat und Laub zu befreien.
Ansprechpartner/in
Frau A. Brünn | |
Amt / Bereich Fachdienst 42 - Straßen und Verkehr Rathaus, Zimmer 224 // 2. OG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44613 Telefax: 04222 44120 E-Mail: a.bruenn@ganderkesee.de |
Meldung vom 25.09.2024