Inhaltsbereich
Kontaktseite
Gemeinde Ganderkesee
Der Bürgermeister
Mühlenstraße 2 - 4
27777 Ganderkesee
Unter der Rufnummer 04222 - 44-0 erreichen Sie uns Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr. Darüber hinaus ist die Gemeinde auch an die einheitliche Behördenrufnummer 115 angeschlossen - weitere Informationen zur 115 finden Sie hier.
Die Gemeinde Ganderkesee stellt für die Übermittlung von einfachen E-Mails ohne Verschlüsselung und Signatur die Adresse
zur Verfügung. Darüber hinaus sind organisationsbezogene und persönliche E-Mail-Adressen eingerichtet, die Sie für die Kommunikation nutzen können. Die Adressen finden Sie auf erhaltenen Schreiben oder auf unserer Homepage.
Bitte beachten Sie, dass Sie über einfache E-Mail-Adressen keine Anträge verbindlich stellen oder fristwahrend einreichen können. Hier gilt das gesetzliche Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für signierte E-Mails!
Die Gemeinde Ganderkesee eröffnet den elektronischen Verwaltungszugang über die veröffentlichte De-Mail-Adresse und das Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Für alle anderen E-Mail-Adressen der Gemeinde Ganderkesee wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet.
De-Mail
Das Schriftformerfordernis wird erfüllt bei Zusendung einer absenderbestätigten De-Mail an die Adresse:
rathaus@ganderkesee.de-mail.de
De-Mail ist der Name eines auf E-Mail-Technik beruhenden, hiervon aber technisch getrennten Kommunikationsmittels zur "sicheren, vertraulichen und nachweisbaren" Kommunikation im Internet. Voraussetzung ist ein eigenes De-Mail-Konto. Weitere Informationen zu dieser Kommunikationsform finden Sie auf der Internetseite des IT-Beauftragten der Bundesregierung.
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) / Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
ber das EGVP-Verfahren können Sie signierte Nachrichten an uns senden. Das Schriftformerfordernis ist erfüllt wenn Sie die Nachricht qualifiziert elektronisch signieren (z.B. mittels Signaturkarte) oder die Nachricht mit dem vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis (VHN) versehen.
Das Postfach finden Sie im zentralen Adressbuch unter „Einheitsgemeinde Ganderkesee“.
Die Postfach-ID lautet: DE.Justiz.e769af74-22e4-41d3-882f-29c2ab68a657.0dac
Alle weiteren Informationen finden Sie auf den Informationsseiten zum EGVP.
Hinweise zur elektronischen Kommunikation
Elektronische Anträge und Mitteilungen werden bei der Gemeinde Ganderkesee gleichberechtigt zur Papierform bearbeitet. Ihnen steht offen, wie Sie mit der Gemeinde in Kontakt treten möchten.
Nicht alle Anfragen können auch elektronisch beantwortet werden. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie in einer E-Mail auch Ihre Postanschrift mitteilen. Beachten Sie bitte weiterhin folgende Hinweise:
Dateiformate
Folgende Dateiformate werden als Anhänge akzeptiert:
- Microsoft Word (.doc oder .docx)
- Microsoft Excel (.xls oder .xlsx)
- Portable Document Format (.pdf)
- Bilddateien (.jpg,.tif,.png)
In allen Dateianhängen ist kein ausführbarer Code, kein automatisierter Ablauf, keine Programmierung (Makros) oder ein Kennwortschutz zu verwenden. Weitere Formate werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers angenommen.
Achten Sie bitte darauf, dass Dateien keine doppelten Dateierweiterungen wie z.B. bild.jpg.scr enthalten!
Dateigröße
Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. aller Anhänge ist auf eine Größe von 20 Megabyte (MB) beschränkt. Größere E-Mails können technisch nicht verarbeitet werden.
Spam- /Virenschutz
Beim Empfang von E-Mails werden diese automatisiert im Hinblick auf Spam- und Sicherheitsgesichtspunkte geprüft. Wenn Ihre E-Mail nicht den genannten Kriterien entspricht, wird sie nicht zugestellt.
Rechtsverbindlicher elektronischer Verwaltungszugang
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Die elektronische Form entwickelt die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform (Schriftform).
Rechtsgrundlagen: § 3a VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 NVwVfG, § 36a SGB I, §87a AO, § 2 Nr. 3 SigG
Die Gemeinde Ganderkesee eröffnet den elektronischen Verwaltungszugang über die veröffentlichte De-Mail-Adresse und das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Für alle anderen E-Mail-Adressen der Gemeinde Ganderkesee wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet.