Nachbarschaftsangelegenheiten
Bei Meinungsverschiedenheiten über Angelegenheiten, die die Nachbarschaft betreffen (z.B. Einfriedigungspflicht, Strauch- u. Baumbestand, Haustiere) sind die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen selbst gefordert. Die Gemeinde kann die Angelegenheiten in der Nachbarschaft nicht regeln, da es sich um Privatrecht handelt.
Eine Broschüre mit "Tipps für Nachbarn" ist auch im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich und sie steht zum Download bereit:
Broschüre "Tipps für Nachbarn"
Klagen vor einem Amtsgericht sind in Nachbarschaftsstreitigkeiten nur zulässig, wenn vorher ein Schlichtungsverfahren vor einem Schiedsamt erfolgt ist. Näheres erfahren Sie hier.