Schulen
Grundschulen, Oberschulen, Förderschulen, Gymnasium - in der Gemeinde Ganderkesee sind fast alle Schulformen vertreten. Hier erhalten Sie einen Überblick über die breitgefächerten schulischen Bildungsangebote für die mehr als 3.400 Kinder und Jugendlichen. Zudem erfahren Sie Wissenswertes z.B. zu den Themen Schulverbund, Eingangsstufen und Schulbezirke.
Alle Schulen haben eine eigene Internetpräsenz, die Links finden Sie auf diesen Seiten. An allen Grundschulen und Oberschulen sind Schulsozialarbeiter/innen tätig.
In der Gemeinde Ganderkesee bestand bereits seit vielen Jahren eine Schulleitungsrunde der sechs Grundschulen, die mindestens fünfmal im Jahr eine gemeinsame Dienstbesprechung durchführten. 2008 wurden die Ziele der bisherigen Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag festgehalten.
Bereichert wurde die gemeinsame Arbeit durch die enge Kooperation mit der Schule am Habbrügger Weg (Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung). 2017 traten die beiden Oberschulen dem Schulverbund bei.
Durch die gemeinsamen Arbeitssitzungen und viele Gespräche zum Thema Inklusion entstand der Wunsch nach einer vertieften und verlässlichen Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen, dem Förderzentrum und den Oberschulen. Daraus resultierte die Idee, Ressourcen zu bündeln, Entlastung durch gegenseitige Arbeitsteilung zu organisieren und die Rahmenbedingungen für gute Bildung in der Gemeinde Ganderkesee zu verbessern.
Die Zusammenarbeit im Schulverbund soll z.B. auch die Übergänge zwischen den einzelnen Schulformen für die Kinder erleichtern. Darüber hinaus wird auf vielen Ebenen eng zusammengearbeitet.
Eingangsstufen gibt es an den Grundschulen Dürerstraße und Heide. Die Schüler/innen lernen verstärkt mit unterschiedlichen Lernmethoden und freien Unterrichtsformen.
Jedes Kind lernt nach seinem Tempo und kann unterschiedliche Wege wählen. Es durchläuft die Eingangsstufe in einem, zwei oder drei Jahren. Alle im Lehrplan vorgesehen Inhalte werden genau wie in jahrgangsgebundenen Klassen vermittelt.
Stärken der Eingangstufe: Faktor Zeit, Soziales Lernen, Individualität, kein Sitzenbleiben.
Schulbezirke sind geregelt im § 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG):
(2) Im Primarbereich legen die Schulträger für jede Schule einen Schulbezirk fest; im
Sekundarbereich I können sie für Schulen, erforderlichenfalls für einzelne Bildungsgänge, Schulzweige oder einzelne Schuljahrgänge gesondert, einen Schulbezirk festlegen.
(3) Soweit für Schulen Schulbezirke festgelegt worden sind, haben die Schülerinnen und Schüler diejenige Schule der von ihnen gewählten Schulform zu besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.
Der Besuch einer anderen Schule kann gestattet werden, wenn:
- der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen oder Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder
- der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint. (...)
- Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer teilgebundenen oder voll gebundenen Ganztagsschule (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3) können eine Halbtagsschule oder eine offene Ganztagsschule der gewählten Schulform desselben oder eines anderen Schulträgers besuchen. (hier: „Wahlrecht“ zwischen Oberschule Ganderkesee und Oberschule Bookholzberg)
Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Der Gemeindeelternrat (GER) Schulen setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller im Gemeindegebiet befindlichen öffentlichen Schulen zusammen und berät Fragen, die aus Sicht der Eltern von besonderer Bedeutung sind. In den vergangenen Jahren standen insbesondere die Themen Schülerbeförderung, Ganztagsschulen und Mensaverpflegung im Fokus des Gremiums.
Vorsitzende des GER ist derzeit Maike Schüttke.