Internetpräsentation zum Verkehrsentwicklungsplan
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
Sie befinden sich auf den Seiten der Internetpräsentation zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Gemeinde Ganderkesee. Alle an der Planerstellung Beteiligten freuen sich über Ihr Interesse.
Eine weitere Online-Beteiligung ist leider nicht mehr möglich. Der letzte Stand des Entwicklungsplanes ist den folgenden Seiten zu entnehmen.
Die Vorstellung der Ergebnisse vom 07.11.2017 nach der zweiten Beteiligung finden Sie in folgender PDF-Datei: Hier
In dieser Präsentation finden Sie den vollständigen Entwurf des VEP. Der VEP bildet einen wichtigen Bestandteil der Gemeindeentwicklungsplanung. Es wird die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse angestrebt. Der Entwurf des VEP beinhaltet nach der durchgeführten Bestandaufnahme die Problemanalyse und Handlungsempfehlungen für größere und kleinere Maßnahmen die zur Verbesserung des Verkehrsablaufs und insbesondere der Verkehrssicherheit beitragen. Im Verlauf der Planerstellung ist dies die zweite Internetpräsentation.
Den Bericht des VEP finden Sie hier und dazugehörige Anlagen unten. Insbesondere die folgenden Anlagen enthalten Zusammenfassungen einzelner Planungsphasen.
Anlage 9: Zusammenfassung der Bestandsanalyse
Anlage 10 Skizze B212 neu
Anlage 11 11.1 11.2
Anlage 12
Anlage 13: Zusammenfassung Entwicklung
Anlage 14 14.1 Auswertung erste Online Befragung
Anlage 14 14.2 Auswertung zweite Online Befragung
Anlage 15
Anlage 16 16.1 16.2 16.3
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20 20.1 Maßnahmenliste-baulich
Anlage 20 20.2 Maßnahmenliste-nicht baulich
Die Verlagerung von Verkehr von der einen auf die andere Fahrtstrecke führt aber fast immer dazu, dass es dort neue Betroffenheiten und zusätzliche Belastungen gibt, und dass die fahrzeugführenden Personen zum Beispiel nicht einsehen, warum sie Umwege fahren sollen. Auch führen verstärkte Reglementierungen oft dazu, dass Verkehrsbeschilderungen nicht beachtet werden, weil sich ihr Sinn auf den ersten Blick nicht erschließt. Die Polizei ist bereits heute personell nicht in der Lage, alle verkehrsbehördlichen Anordnungen (zum Beispiel LKW-Verbote, Gewichts- und Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote) durch Kontrollen lückenlos durchzusetzen.
Deshalb ist beim Erlass verkehrsbehördlicher Anordnungen – die selbstverständlich auch von den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen gedeckt sein müssen – Augenmaß gefordert. Und es kommt darauf an, dass sich alle, die am Straßenverkehr teilnehmen (auch in Abwesenheit der Polizei) an die Verkehrsregeln halten und sich an den § 1 der Straßenverkehrsordnung (siehe unten) erinnern.
Fangen wir doch gleich morgen damit an!
§ 1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Pläne motorisierter Individualverkehr
Anlage 4.1.1 Übersicht Verkehrserhebungen Außenbereich
Anlage 4.1.2 Übersicht Verkehrserhebungen Innenbereich
Anlage 4.2.1 Hochrechnung Knotenstromzählung Außenbereich
Anlage 4.2.2 Hochrechnung Knotenstromzählung Innenbereich
Anlage 4.3.1 Querschnittsmessungen 2011 – 2016 Außenbereich
Anlage 4.3.2 Querschnittsmessungen 2011 – 2016 Innenbereich
Anlage 4.4.1 Tagesbelastungen (Zusammenfassung) Außenbereich
Anlage 4.4.2 Tagesbelastungen (Zusammenfassung) Innenbereich
Anlage 4.5 Kennzeichenauswertung Untersuchung zum Durchgangsverkehr
Anlage 4.6.1 Verkehrsbezirke Ganderkesee
Anlage 4.6.2 Verkehrsbezirke Umland M. 1: 350.000
Anlage 4.7.1 Verkehrsbefragung Auswertung
Anlage 4.7.2 Verkehrsbefragung Auswertung Südumgehung
Anlage 4.8.1 Anbindung Gewerbegebiete Außenbereich
Anlage 4.8.2 Anbindung Gewerbegebiete Innenbereich
Anlage 4.8.3.1 Vergleich der Querschnittsbelastung Innenbereich
Anlage 4.8.3.2 Vergleich der Knotenströme SV
Anlage 4.8.4.1 Tonnagebeschränkung Außenbereich Nordteil
Anlage 4.8.4.2 Tonnagebeschränkung Außenbereich Südteil
Anlage 4.8.4.3 Tonnagebeschränkung Innenbereich
Anlage 4.8.5 Anbindung Biogasanlagen
Anlage 4.9.1 Wegweisende Beschilderung Außenbereich Nordteil
Anlage 4.9.2 Wegweisende Beschilderung Innenbereich
Anlage 5.1 Übersicht Parkraum gesamt Innenbereich
Anlage 5.2 Übersicht Parkraum Tabelle
Anlage 5.3.1 Erhobene Parkplätze Außenbereich
Anlage 5.3.2 Erhobene Parkplätze Innenbereich
Anlage 5.4.1.1 Auslastung am Samstag, 30.04.2016, 11.00 – 12.00 Uhr Außenbereich
Anlage 5.4.1.2 Auslastung am Samstag, 30.04.2016, 11.00 – 12.00 Uhr Innenbereich
Anlage 5.4.2.1 Auslastung am Samstag, 30.04.2016, 13.00 – 14.00 Uhr Außenbereich
Anlage 5.4.2.2 Auslastung am Samstag, 30.04.2016, 13.00 – 14.00 Uhr Innenbereich
Anlage 5.4.3.1 Auslastung am Samstag, 30.04.2016, 15.00 – 16.00 Uhr Außenbereich
Anlage 5.4.3.2 Auslastung am Samstag, 30.04.2016, 15.00 – 16.00 Uhr Innenbereich
Anlage 5.4.4 Auslastung am Samstag, 30.04.2016 Tabelle
Anlage 5.5.1.1 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 09.00 – 10.00 Uhr Außenbereich
Anlage 5.5.1.2 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 09.00 – 10.00 Uhr Innenbereich
Anlage 5.5.2.1 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 11.00 – 12.00 Uhr Außenbereich
Anlage 5.5.2.2 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 11.00 – 12.00 Uhr Innenbereich
Anlage 5.5.3.1 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 13.00 – 14.00 Uhr Außenbereich
Anlage 5.5.3.2 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 13.00 – 14.00 Uhr Innenbereich
Anlage 5.5.4.1 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 15.00 – 16.00 Uhr Außenbereich
Anlage 5.5.4.2 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 15.00 – 16.00 Uhr Innenbereich
Anlage 5.5.5.1 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 17.00 – 18.00 Uhr Außenbereich
Anlage 5.5.5.2 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 17.00 – 18.00 Uhr Innenbereich
Anlage 5.5.6.1 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 19.00 – 20.00 Uhr Außenbereich
Anlage 5.5.6.2 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016, 19.00 – 20.00 Uhr Innenbereich
Anlage 5.5.7 Auslastung am Dienstag, 10.05.2016 Tabelle