Dargestellt werden die unter Schutz gestellten Landschaftsbestandteile.
Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 01. April bis zum 15. Juli sind die Hunde in der freien Landschaft nur angeleint zu führen. Diese Pflicht gilt in Naturschutz- und Wildschutzgebieten ganzjährig. Einen Überblick über die Gebiete finden Sie hier.