Schiedsamt
Nach dem Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter hat jede Gemeinde ein Schiedsamt einzurichten. Dort sollen im Rahmen von Schlichtungsverfahren streitige Rechtsangelegenheiten wie z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietsstreitigkeiten, Sachbeschädigungen und Beleidigungen möglichst durch eine einvernehmliche Einigung (Vergleich) der streitenden Parteien beigelegt werden.
Seit dem 01. Januar 2010 sind in bestimmten Angelegenheiten Klagen vor einem Amtsgericht nur zulässig, nachdem von einem Schiedsamt als Gütestelle eine einvernehmliche Streitbeilegung versucht worden ist (obligatorische Streitschlichtung). Dies gilt z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Schlichtungsverfahren finden nur auf Antrag statt. Wird ein solcher Antrag gestellt, lädt die Schiedsperson beide Parteien zur Schlichtungsverhandlung ein und versucht im Schlichtungstermin eine Einigung unter den Beteiligten zu erreichen. Gelingt das, wird über den Einigungsvorschlag (Vereinbarung) ein Protokoll gefertigt. Aus diesem Protokoll kann, wenn eine Partei gegen die Vereinbarung verstößt, ggf. vollstreckt werden.
Die Gebühren für ein Schlichtungsverfahren betragen zurzeit 15 Euro. Kommt eine Vereinbarung zustande, beträgt die Gebühr 25 Euro. In besonders schwierigen Fällen kann die Gebühr auf bis zu 50 Euro erhöht werden. Neben den Gebühren sind angefallene Auslagen (z.B. Schreibauslagen, Porto) zu erstatten.
Schiedsmann
Werner Köhler
Deichhauser Weg 5
27777 Ganderkesee
Mobil: 0160 97721799
E-Mail: werner.koehler@schiedsmann.de
Stv. Schiedsmann
Wilfried Wilkens
Birkenheider Str. 40C
27777 Ganderkesee
Mobil: 0174 3070530
E-Mail: wilfried-wilkens@schiedsmann.de