Gewerbemeldungen / Gewerbeauskünfte
Sie möchten die An-, Um- oder Abmeldung Ihres Unternehmens vornehmen?
Dann füllen Sie bitte den jeweiligen Vordruck über die Blanko-Formulare aus. Bitte beachten Sie, dass der ausgefüllte Vordruck grundsätzlich im Original unterschrieben der Gemeinde Ganderkesee zugesandt werden muss. Eingescannte Vordrucke per Email oder Fax sind leider nicht ausreichend. Ansonsten können Sie gerne auch persönlich bei den zuständigen Ansprechpersonen im Rathaus der Gemeinde Ganderkesee Ihre An-, Um- oder Abmeldung vornehmen lassen.
Die entsprechenden Vordrucke sowie eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen und weitere Hinweise zu den einzelnen Gewerbemeldungen erhalten Sie über folgende Links:
Gerne können Sie sich auch auf der Bürgerservice-Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport informieren. Klicken Sie dafür einfach hier.
Sie haben die Möglichkeit, online nach gewerblich angemeldeten Betrieben zu suchen. Beachten Sie, dass online nur eine Auskunft über derzeit angemeldete Betriebe erteilt werden kann und sich die Informationen auf den Betriebsnamen sowie die Anschrift und die Tätigkeitsbeschreibung beschränkt.
Die Online-Auskunft über den nachstehenden Link ist gebührenfrei: migewa-eAuskunft
(Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Service jeweils am letzten Freitag im Quartal aufgrund von Wartungsarbeiten eventuell nur eingeschränkt verfügbar ist)
Auskunft aus dem Gewerberegister der Gemeinde Ganderkesee
Auskünfte aus dem Gewerberegister sind Auskünfte über Gewerbebetriebe, die sich im Gewerberegister der Gemeinde Ganderkesee abgemeldet haben bzw. hatten. Hierbei wird über den Betrieb und ggfs. den Inhaber oder die Inhaberin des Gewerbes eine allgemeine Auskunft gegeben - unabhängig davon, ob der Betrieb noch angemeldet ist oder bereits aufgegeben wurde.
Abgesehen von der Möglichkeit der Online-Gewerbeauskünfte sind Auskünfte aus dem Gewerberegister der Gemeinde Ganderkesee schriftlich zu beantragen. Das rechtliche Interesse muss nachgewiesen werden, wie z.B. durch Vollstreckung oder Schuldnerverzug.
Genauere Informationen erhalten Sie hier.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gibt Aufschluss über etwaige Eintragungen einer natürlichen oder juristischen Person im Gewerbezentralregister. Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen:
- Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit, insbesondere Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zu einem Gewerbe sowie die Gewerbeuntersagung,
- Verzichte während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens,
- Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes von den Gewerbetreibenden selbst oder der Vertreter oder einer Beauftragten Person begangen worden ist, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt,
- Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Strafgesetzbuch, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.
Genauere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Gewerbeordnung (GewO)
Ansprechpartner/in
Frau J. Ostermann | |
Ämter / Bereiche Fachdienst 14 - Sitzungsdienst Fachdienst 21 - Bürgerbüro Rathaus, Zimmer E30 // EG Mühlenstraße 2-4 27777 Ganderkesee Telefon: 04222 44226 E-Mail: j.ostermann@ganderkesee.de |